Freiherr-von-Vincke-Realschule
Die Ganztagsrealschule in Minden

Vertretung

Das Ziel unseres Vertretungskonzeptes ist es, eine kontinuierliche Unterrichtserteilung sicherzustellen und verantwortungsbewusst mit Unterrichtsausfall umzugehen bzw. einen ersatzlosen Ausfall von Unterrichtsstunden zu vermeiden.



Rechtliche Voraussetzungen

  • Landesbeamtengesetz (LBG, §78a)
  • Regelungen des SGB
  • Schulgesetz (SchulG §§68, 93)
  • Allgemeine Dienstordnung (ADO §11)
  • Runderlass Mehrarbeit (BASS 21-22 Nr. 22)



Kurzfristige Vertretungen

  • Regelungen erfolgen über den Vertretungsplan 
  • Das Teilzeitkonzept und die darin getroffenen Regelungen bzgl. des Einsatzes von teilzeitbeschäftigten Lehrern/innen sind zu beachten



Längerfristige Vertretungen

  • Regelungen erfolgen über eine Planänderung, was i.d.R. Änderungen der Unterrichtsverteilung zur Folge hat
  • Erfolgt in Absprache mit den Mitgliedern der Fachschaften



Gründe für Unterrichtsausfall/ Vertretungsunterricht

Erkrankung einer Lehrkraft, Erkrankung eines Kinder oder von pflegebedürftigen Familienangehörigen, Fortbildungsveranstaltungen, Teilnahme an Klassenfahrten, Teilnahme an Prüfungen, Musik-, Theater- oder Sportveranstaltungen, Projekttage, dienstliche Veranstaltungen, Sonderurlaub nach §74 LBG in Verbindung mit der FrUrlV… 



Umsetzung an der VINCKE

Das Vertretungskonzept der VINCKE beinhaltet eine abgestimmte und verbindliche Vorgehensweise zur Vermeidung tatsächlichen Unterrichtsausfalls.

Die Auswahl der Vertretungslehrkraft erfolgt nach folgenden Kriterien (Prioritäten):

  1. Vertretungsreserve, vorrangig in der 1. und 6. Stunde
  2. Stundenausfall
  3. Fachlehrer der jeweiligen Klasse
  4. Lehrer, die das zu vertretende Fach unterrichten
  5. Doppelbesetzung in anderen Unterrichten
  6. Betreuung und eigenverantwortliches Lernen ab Klasse 9


Sollte es unumgänglich sein, Unterricht ersatzlos ausfallen lassen zu müssen, erfolgt dies:

  1. für die Jahrgänge 5 und 6 nur in Ausnahmefällen, nach vorheriger Ankündigung und Information der Eltern
  2. für die Jahrgänge 7 und 8 nur in der 6. Stunde, die 1. Stunde wird vertreten
  3. für die Jahrgänge 9 und 10 in der 1. Stunde oder in der 6. Stunde

 

Für Vertretungsunterricht am Nachmittag gibt es einen Bereitschaftsplan für die Lehrkräfte, der jeweils für ein Schulhalbjahr gültig ist. So kann sichergestellt werden, dass Ad-hoc-Vertretungsunterricht vornehmlich für die Jahrgänge 5 und 6 erteilt werden kann.


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