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Freiherr-von-Vincke-Realschule
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Wettkampf IV Leichtathletik
Dieser Wettkampf hat sich in den Jahren als fester Bestandteil des
Schulprogramms erwiesen. Fußballturnier 2011 Schon seit Jahren
führen wir an der Vincke - zuletzt meistens vor dem Abschluss
der 10. Klassen - ein großes Fußballturnier für alle 9. und 10.
Klassen durch. Ein großer Dank geht an
immer an die Sportkollegen, die sich um die Vorbereitung des Tuniers
kümmern
29.06.11 pw
Auf Schulwanderungen und Schulfahrten werden wichtige Bildungs- und Erziehungsziele
des Schulprogramms erworben, insbesondere soziale Kompetenz und
kritische Toleranz.
Im Schulalltag ist das soziale Handlungsfeld der Schülerinnen und Schüler auf die Unterrichtssituation beschränkt. Schulwanderungen und Schulfahrten erweitern es wesentlich. In diesen Zeiträumen des ununterbrochenen Zusammenlebens sollen sie lernen, andere Lebensformen und -einstellungen, die von ihren eigenen abweichen, vorurteilslos zur Kenntnis zu nehmen und als gleichberechtigt anzuerkennen. Eine gute Möglichkeit andere Werturteile zu erfahren und anzuerkennen, bietet die soziale Durchmischung der Schülerschaft. Der recht hohe Anteil von Aussiedlern und Ausländern an der Schule, die in verschiedenen Kulturräumen unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben, sollte zur Einsicht führen, dass allgemeine Einstellung ethischer oder religiöser Art, aber auch konkrete Handlungsmuster, per sie nicht richtig oder falsch sind, sondern von kulturellen Hintergründen und Vorerfahrungen abhängen. Sich selbst zu öffnen ist dabei die Grundvoraussetzung für die eigenen Integration in die vorhandene Stadt- und Schullandschaft. Die Schulkonferenz hat am 9.5.1995 die Rahmenbedingungen für die Schulwanderungen und Schulfahrten festgelegt: Für die Erprobungsstufe ist keine allgemein verbindliche Veranstaltung vorgesehen. Im Rahmen des Erprobungsstufenkonzeptes und der darin beschriebenen Bildungs- und Erziehungsziele ist es jedoch notwendig, dass die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer die Möglichkeit hat, Fahrten bis zu zwei Tagen mit oder ohne Übernachtung zu planen und durchzuführen. In der Jahrgangsstufe7/8 findet eine Klassenfahrt in der Regel für die Dauer einer Schulwoche in NRW oder in die benachbarten Bundesländer statt. Dabei werden seit 1998 verstärkt die Jugendeinrichtungen auf der Insel Langeoog aufgesucht. Neben den allgemeinen Bildungs- und Erziehungszielen werden dabei überwiegend biologische, geografische und sportliche Unterrichtsziele verwirklicht. Eine weitere Klassenfahrt findet in der Jahrgangsstufe 9/10 ebenfalls in der Regel für die Dauer einer Schulwoche statt. Die Reiseziele liegen in der gesamten Bundesrepublik und im benachbarten Ausland. Neben den Bildungs- und Erziehungszielen des Schulprogrammes dienen sie überwiegend gesellschaftskundlichen, künstlerischen und sportlichen Unterrichtszielen. Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer informiert rechtzeitig Schülerinnen und Schüler und die Eltern über die Rahmenbedingungen der Schule, so dass diesen Gelegenheit gegeben ist, die voraussichtlich entstehenden Kosten anzusparen. Die Erziehungsberechtigten entscheiden über Ziel, Programm und Dauer auf Grund eines Vorschlages der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers. Schulwanderungen und Schulfahrten sind Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich im Klassenverband durchgeführt. Gemäß § 8 Abs. 1 AschO sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet. In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 11 AschO eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Über die Befreiung entscheidet der Schulleiter.
03.07.2011 pw |
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10.05.2010 pw